Die Technisch- Baulichen Maßnahmen
Die Technisch-baulichen Maßnahmen stellen die meisten Fachkräfte für Schutz und Sicherheit am Anfang wirklich auf die Probe. Hier muss abgeleitet aus dem Kundenwunsch und den Schutzzielen nun angeknüpft werden. Wie kann ich die Schutzziele unter Einbindung von technischen Maßnahmen oder auch baulichen Maßnahmen möglichst erfüllen. Entspricht meine Planung überhaupt dem Kundenwunsch? All dies sollte hier aufgezeigt werden.
Wer hier nichts weiß, steht schnell auf dem „Schlauch“
Eine Fachkraft oder auch eine angehende Fachkraft kommt hier, bei Mangelndem Wissen an Ihre Grenzen. Wenn ich zum Beispiel nicht weiß, welche Kameras für den Einsatz sinnvoll sind, welche Arten von Lichtquellen verbaut werden können, oder wie die Absicherung eines Zaunes sinnvoll gestaltet werden kann, wird das Konzept oft unsinnig. Auch bereits verbaute/installierte Maßnahmen, sollte die Fachkraft erkennen und deren Sicherheitswert bestimmen können.
Was macht eigentlich Sinn zu verbauen?
Diese Frage ist recht einfach zu beantworten, was sind die Schutzziele? Wir haben ja bereits eine Matrix mit Risiken erfasst und nun müssen wir unter Berücksichtigung der Schutzziele vorgehen.
Machen wir uns hier ein Beispiel:
Wir nehmen an, einen Risikowert von 5 in Bezug auf den Hausfriedensbruch erkannt zu haben.
Nun sind alle Maßnahmen sinnvoll, die den Hausfrieden entweder waren können, oder im Falle eines Bruchs reagieren könnten. ich gehe hier immer von Außen nach innen vor. Der Grundgedanke, dem ich immer wieder folge ist, der Betriebsfremde Täter kommt zunächst von Außen und sollte schon dort möglichst schnell erfasst werden. Unter Berücksichtigung des Budgets des Kunden, könnten also folgende Maßnahmen sinnvoll sein:
Zaun- ist eine Juristische Grenze verbaut? Kann diese zusätzlich gesichert oder baulich verändert werden?
Hierzu könnten Zählen:
Der Zaunfeldmelder, Kronensicherungen, Übersteigschutz, Spanndrahtmelder, Trittplatten uvm.
Erst danach mache ich mir, zumindest im Bereich des Objektschutzes, Gedanken um den Innenraum des Geländes. Wird der Täter bereits beim Übersteigen bemerkt reagieren die eigenen Kräfte wesentlich früher und bei einer Intervention kann wesentlich früher reagiert werden. So sparen wir kostbare Zeit und der Täter kann ggf. noch vor seinem Erfolg gefasst werden.
Beschreiben wir zusammen einmal einen Maßnahmenkatalog:
Installation einer Einbruchmeldeanlage nebst
12x Zaunmeldmelder (Zur Überwachung von Eindringversuchen)
6x Glasbruchmelder (Zur Überwachung von Schwingungen oder Brüchen einer Scheibe)
5x Magnetkontaktmelder (zur Überwachung von Türen und Toren)
Installation eines Zutrittskontrollsystems nebst 2 Prüfstellen und Personenvereinzelung durch Drehkreuzsperre
Willensunabhängiges System zur Überwachung von Zugangsberechtigungen, Alarmierung im Sabotagefall
Drehkreuzsperre: Zur Vereinzelung von Personen in der Kontrolle
Prüfstelle berührungslos: Vorhalten der Legitimation zur schnelleren Auswertung der Berechtigung