Allgemeine Persönlichkeitsrechte – Was ist erlaubt, was ist verboten?
Sicherheitsmitarbeiter stehen in direktem Kontakt mit Menschen – sei es bei Einlasskontrollen, Streifengängen oder bei der Durchsetzung des Hausrechts. Dabei ist besondere Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte zu nehmen. Der Schutz der Persönlichkeit ist ein zentrales Element des deutschen Rechts und wird aus Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 2 (allgemeine Handlungsfreiheit) des Grundgesetzes abgeleitet.
Was sind allgemeine Persönlichkeitsrechte?
Allgemeine Persönlichkeitsrechte schützen die individuelle Freiheit und Würde eines Menschen. Dazu gehören das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht am eigenen Bild, das Recht auf Intimsphäre, Ehre, persönliche Daten und darauf, nicht bloßgestellt oder entwürdigt zu werden. Diese Rechte gelten für jede Person – unabhängig von Status, Herkunft oder Verhalten.
Für Sicherheitsmitarbeiter bedeutet das: Auch wenn eine Person aggressiv oder auffällig ist, darf sie nicht in ihrer Würde verletzt oder öffentlich bloßgestellt werden.
Relevanz für den Sicherheitsdienst
Besonders bei folgenden Tätigkeiten müssen Sicherheitsmitarbeiter die allgemeinen Persönlichkeitsrechte beachten:
• Videoüberwachung: Nicht überall darf gefilmt werden. Es muss klar erkennbar sein, dass überwacht wird. Private Bereiche (Toiletten, Umkleiden) sind tabu.
• Durchsuchungen: Eine Durchsuchung ohne Zustimmung oder ohne rechtliche Grundlage (z. B. Gefahr im Verzug) ist rechtswidrig.
• Ansprache und Verhalten: Sicherheitskräfte müssen respektvoll, sachlich und ohne Herabwürdigung auftreten – auch gegenüber schwierigen Personen.
Ein respektvoller Umgang schützt nicht nur das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person, sondern auch die eigene rechtliche Absicherung des Mitarbeiters.
Typische Fehler vermeiden
• Bloßstellen von Personen vor anderen (z. B. lautstarke Vorwürfe, Demütigung)
• Weitergabe persönlicher Daten ohne Einwilligung
• Unzulässiges Veröffentlichen von Fotos oder Videos
• Körperliche Durchsuchungen ohne rechtliche Grundlage
Was muss ich für die Prüfung wissen?
• Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Würde, Intimsphäre, Ehre, Bild, Daten und Selbstbestimmung.
• Es basiert auf Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes.
• Sicherheitsmitarbeiter müssen bei jeder Handlung die Persönlichkeitsrechte anderer achten.
• Unzulässige Videoüberwachung, respektloser Umgang oder unangemessene Maßnahmen verletzen diese Rechte.
• Jeder Eingriff muss gut begründet und möglichst vermieden werden, wenn mildere Mittel ausreichen.