Grundlagen des Strafrechts – Keine Strafe ohne Gesetz
Im Sicherheitsdienst kann es immer wieder zu Situationen kommen, in denen Straftaten beobachtet, verhindert oder angezeigt werden müssen. Daher ist es für Sicherheitsmitarbeiter wichtig, die Grundsätze des Strafrechts zu verstehen. Einer der wichtigsten Grundsätze lautet: „Keine Strafe ohne Gesetz“.
§ 1 StGB – Keine Strafe ohne Gesetz
Dieser Grundsatz ist in § 1 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Er bedeutet: Niemand darf für eine Tat bestraft werden, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung nicht ausdrücklich unter Strafe gestellt war. Man nennt das auch das Rückwirkungsverbot. Das schützt Bürgerinnen und Bürger – und auch Sicherheitsmitarbeiter – vor Willkür.
Bedeutung für die Praxis
Sicherheitsmitarbeiter sollten sich bewusst sein, dass nicht jedes „falsche Verhalten“ gleich strafbar ist. Nur wenn eine Handlung in einem Gesetz als Straftat bezeichnet ist (z. B. Diebstahl, Körperverletzung), kann diese auch als solche verfolgt werden. Außerdem muss geprüft werden, ob der Täter vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, ob er schuldfähig ist und ob es einen Rechtfertigungsgrund (z. B. Notwehr) gibt.
Keine Selbstjustiz!
Ein häufiger Fehler besteht darin, dass Sicherheitsmitarbeiter glauben, sofort „durchgreifen“ zu dürfen, wenn jemand sich „falsch“ verhält. Doch die Strafe obliegt dem Staat – nicht dem privaten Sicherheitsdienst. Die Aufgabe des Sicherheitsmitarbeiters ist es, Gefahren abzuwehren, nicht zu bestrafen. Die Polizei und die Justiz entscheiden über Schuld und Strafe.
Was muss ich für die Prüfung wissen?
• Der Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ steht in § 1 StGB.
• Nur Handlungen, die gesetzlich als Straftat definiert sind, können bestraft werden.
• Rückwirkende Bestrafung ist nicht erlaubt.
• Sicherheitsmitarbeiter dürfen keine Strafen verhängen – das ist ausschließlich Aufgabe des Staates.
• Eigene Maßnahmen müssen immer auf rechtlicher Grundlage beruhen (z. B. Hausrecht, Notwehr), niemals auf „Strafgedanken“.