Die Aktiengesellschaft (AG)

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Die Aktionäre sind Eigentümer und haften nur bis zur Höhe ihrer Einlagen. Es ist also ein beschränktes Risiko, obwohl der Aktionär auch all sein Investment verlieren könnte. Die Gründung erfordert ein Mindestkapital von 50.000,00€, das in Aktien zerlegt wird.

Die AG hat einen Vorstand, der die Geschäfte führt, und einen Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung überwacht. Die Hauptversammlungen bieten den Aktionären Mitspracherecht. Die AG emittiert Aktien, um Kapital zu beschaffen. Diese werden öffentlich oder privat angeboten. Die AG unterliegt dem Aktiengesetz und der Börsenaufsicht. Die Struktur ermöglicht eine klare Trennung von Eigentum und Management. Transparente Berichterstattung, inklusive Jahresbericht und Bilanz, ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Hauptversammlung ist das höchste Organ, in dem Aktionäre über wichtige Entscheidungen abstimmen.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte, während der Aufsichtsrat die Geschäftsführung kontrolliert. AGs streben Gewinnmaximierung an, um Aktionäre zu belohnen. Dividenden und Kursgewinne sind mögliche Renditen. Trotz Vorteilen bergen AGs Risiken, wie Kursschwankungen und Marktentwicklungen. Aktionäre können ihr Investment verlieren. Die AG ist eine weit verbreitete Unternehmensform, die es Unternehmen ermöglicht, Kapital von einer breiten Aktionärsbasis zu erhalten und gleichzeitig die Haftung der Eigentümer zu begrenzen. Die Aktiengesellschaft wird in das Handelsregister B eingetragen und erlangt dadurch ihre Rechtsfähigkeit.

Die gesetzliche Grundlage für die Aktiengesellschaft, findet sich im AktG. Die ersten Aktiengesellschaften in Deutschland gehen zurück auf das Jahr 1807. Obwohl dies oft angenommen wird, ist die Verpflichtung einer Aktiengesellschaft an der Börse gehandelt zu werden, nicht zwingende Voraussetzung für den Betrieb einer AG.

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