Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine Form der Personengesellschaft, in der sich mindestens zwei natürliche Personen zusammenschließen, um gemeinschaftlich ein Geschäft zu betreiben. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie der AG haften die Gesellschafter in einer GbR persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Die Gründung einer GbR erfordert keinen Mindestkapitaleinsatz. Die rechtliche Existenz beginnt mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, der schriftlich oder mündlich erfolgen kann. Dieser Vertrag regelt die Details der Zusammenarbeit, Gewinn- und Verlustverteilung sowie andere wichtige Aspekte des Geschäftsbetriebs. Die GbR hat im Vergleich zu Kapitalgesellschaften eine flexible und weniger formelle Struktur. Die persönliche Haftung der Gesellschafter ist ein zentrales Merkmal.
Dies bedeutet, dass sie für die Verbindlichkeiten der GbR unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen haften. Diese Form der Haftung kann ein Risiko darstellen, da private Vermögenswerte für geschäftliche Schulden herangezogen werden können. Die GbR eignet sich insbesondere für kleinere Unternehmen, Freiberufler oder gemeinsame Projekte von Einzelpersonen. Die Geschäftsführung obliegt den Gesellschaftern, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht eine abweichende Regelung vor.
Anders als bei Kapitalgesellschaften ist die GbR nicht verpflichtet, Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Insgesamt bietet die GbR eine einfache und kostengünstige Möglichkeit für mehrere Personen, gemeinsam ein Geschäft zu betreiben. Dennoch sollten die Gesellschafter sich der persönlichen Haftung bewusst sein und einen klaren, schriftlichen Gesellschaftsvertrag abschließen, um potenzielle Unklarheiten zu vermeiden. Ob die Gesellschaft bürgerlichen Rechts die richtige Wahl für die Unternehmerische Tätigkeit darstellt, hängt also von einigen verschiedenen Faktoren ab, die sehr genau gegenübergestellt werden sollten. Die Eintragung einer Gbr in das Handelsregister, ist nicht erforderlich.