Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kurz GmbH, beschreibt eine der ältesten Formen der Kapitalgesellschaften. Bereits seit 1892 nutzen Unternehmer diese Gründungsform. Tatsächlich ist die GmbH weltweit die erste Kapitalgesellschaft gewesen, inzwischen finden sich in den meisten Ländern ähnliche Formen.
Gegründet wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen und erlangt ihre Rechtsfähigkeit mit Eintragung in das Handelsregister B.
Das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss mindestens 12.500,00€ betragen und anders als einer Unternehmergesellschaft, ist hier eine Sacheinlage möglich. Eine GmbH kann also zum einen mit Barvermögen gegründet werden, zum Anderen auch durch Einlage bestimmter Wirtschaftsgüter.
Für die Gesellschafter ist bei der Gründung einer GmbH folgendes wichtig zu wissen: Wenn das Stammkapital nicht in voller Höhe erbracht wurde (25.000,00€), müssen die Gesellschafter im Haftungsfall einen finanziellen Ausgleich selbst tragen. Die Gesellschaft haftet nur mit dem Vermögen des Stammkapitals, welches bis zu diesem Zeitpunkt im Handelsregister vermerkt wurde.
Es empfiehlt sich also regelmäßig nicht für Gründer eine GmbH zu gründen, sollte das Vermögen nicht 25.000,00€ betragen. Ansonsten könnte der Gesellschafter mit seinem Privatvermögen haften müssen.
Wegen eben dieser Haftung, wird einer GmbH oft mehr finanzieller Spielraum eingeräumt. In der Zusammenarbeit mit Banken, dem Leasen von Fahrzeugen, oder sonstigen Großanschaffungen auf Raten, hat der Gesellschafter einer GmbH oft leichteres Spiel als der Gesellschafter einer Unternehmergesellschaft.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, findet ihre Rechtsgrundlage in GmbH Gesetz (GmbhG). Hier regelt der Gesetzgeber unter anderem die Anzahl der Gesellschafter, Inhalt des Gesellschaftervertrages, den Geschäftsführer oder vieles mehr.
Die gemeinnützige Form der GmbH, ist die sogenannte gGmbH.