Die Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft (KG) repräsentiert eine besondere Form der Personengesellschaft, die durch das Vorhandensein von zwei Arten von Gesellschaftern charakterisiert ist: die Komplementäre und die Kommanditisten. Die Komplementäre sind persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftbar. Im Gegensatz dazu ist die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt, und sie nehmen in der Regel nicht an der Geschäftsführung teil.
Die Gründung einer KG erfordert keinen Mindestkapitaleinsatz. Sie basiert auf einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter festlegt. In dieser Gesellschaftsform wird zwischen zwei Gruppen von Gesellschaftern unterschieden: den Komplementären, die die Verantwortung für die Geschäftsführung und die Haftung tragen, und den Kommanditisten, die zwar Kapital einbringen, aber nur begrenzt haften. Die Komplementäre haben die Befugnis, das Unternehmen zu leiten, Entscheidungen zu treffen und Verträge im Namen der Gesellschaft abzuschließen. Ihre Haftung erstreckt sich jedoch über das eingebrachte Kapital hinaus und umfasst das gesamte Privatvermögen.
Im Gegensatz dazu sind die Kommanditisten lediglich Kapitalgeber und haben begrenzte Mitbestimmungsrechte. Ihre Haftung ist auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt. Die KG ist besonders geeignet für Unternehmen, bei denen eine klare Aufteilung von Management- und Kapitalfunktionen gewünscht wird. Die Mischung aus persönlicher und beschränkter Haftung bietet eine flexible Struktur. Die Kommanditgesellschaft muss ihre Bilanz und Gewinnverteilung transparent darstellen.
Jahresabschlüsse sind zu erstellen und offenzulegen, um rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Insgesamt ermöglicht die KG eine ausgewogene Zusammenarbeit zwischen Kapitalgebern und Managern, wobei die Haftungsstruktur die Risiken für die Kommanditisten begrenzt. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag ist jedoch unerlässlich, um die Rechte und Pflichten der verschiedenen Gesellschafter klar zu definieren und mögliche Konflikte zu minimieren.