Unternehmensformen

Die prüfungsrelevanten Unternehmensformen

Für das Themengebiet Unternehmensformen aus dem Bereich Wirtschaft- und Sozialkunde, muss die Fachkraft für Schutz uns Sicherheit folgende Punkte lernen:

  1. Die Unterscheidung zwischen Einzelunternehmung und Gesellschaftsunternehmungen
  2. Eine Auswahl von verschiedenen Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Was unterscheidet eine Einzelunternehmung von einer Gesellschaftsunternehmung?

Grundsätzlich lässt sich folgendes feststellen: Die Einzelunternehmung ist die günstigste Gründungsform welche nur von einem verantwortlichen Selbstständigen gegründet wird. Eine Gesellschaftsunternehmung kann, aber muss nicht immer von mehreren Gesellschaftern gegründet werden.

Wie werden Gesellschaftsunternehmungen unterschieden?

Wir unterscheiden grob wie folgt:

  1. Personengesellschaften sind Gesellschaftsformen, welche von natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. In dieser Gesellschaftsform, nehmen die Personen unterschiedliche Aufgaben war und haften meist (nicht immer) mit ihrem Privatvermögen.
  2. Kapitalgesellschaften sind Gesellschaftsformen, welche von natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Entscheidend bei einer Kapitalgesellschaft sind nicht die Gesellschafter, sondern das von Ihnen eingebrachten Kapitals. Wir unterscheiden prüfungsrelevant die Unternehmergesellschaft (UG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Aktiengesellschaft (AG).
  3. Die eingetragenen Genossenschaften. Eine Genossenschaft arbeitet anders als eine Kapital- oder Personengesellschaft nicht unbedingt nach Außen. Ihr Fokus liegt auf den Mitgliedern der Genossenschaft und deren vorankommen. Eine Genossenschaft wird auch nicht in das Handelsregister eingetragen, sondern in das sogenannte Genossenschaftsregister.

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