Unterschiede zwischen Kapital- und Personengesellschaften

Die Unterschiede zwischen einer Kapitalgesellschaft, einer Personengesellschaft und einer Genossenschaft liegen hauptsächlich in ihrer Rechtsform, Haftung, Finanzierung und Organisationsstruktur.

1. Kapitalgesellschaft:

Rechtsform: Eine Kapitalgesellschaft, wie beispielsweise eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder AG (Aktiengesellschaft), ist eine juristische Person mit eigenem Vermögen und eigener Rechtspersönlichkeit.

Haftung: Die Haftung der Gesellschafter ist in der Regel auf ihre Einlagen beschränkt. Das persönliche Vermögen der Gesellschafter ist geschützt.

Finanzierung: Das Grundkapital der Kapitalgesellschaft ist in Anteile zerlegt (GmbH-Anteile oder Aktien), die von Gesellschaftern erworben werden.

Organisation: Die Geschäftsleitung erfolgt durch einen Vorstand (AG) oder Geschäftsführer (GmbH). Die Gesellschafter haben in der Regel begrenzte Einflussmöglichkeiten.

2. Personengesellschaft:

Rechtsform: Personengesellschaften wie die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), OHG (Offene Handelsgesellschaft) oder KG (Kommanditgesellschaft) sind keine juristischen Personen, sondern Zusammenschlüsse natürlicher oder juristischer Personen.

Haftung: Die Haftung kann persönlich und unbeschränkt (GbR, OHG) oder beschränkt auf die Einlage (KG) sein, abhängig von der Form der Personengesellschaft.

Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt durch die Einlagen der Gesellschafter, und es gibt keine Anteile wie bei Kapitalgesellschaften.

Organisation: Die Geschäftsführung kann durch die Gesellschafter oder einen Geschäftsführer (OHG) bzw. einen persönlich haftenden Gesellschafter (KG) erfolgen.

3. Genossenschaft:

Rechtsform: Eine Genossenschaft ist eine besondere Form der Personengesellschaft, bei der die Mitglieder gemeinsame wirtschaftliche Interessen verfolgen.

Haftung: Die Haftung kann auf die Einlagen beschränkt sein. Mitglieder haften oft nur in Höhe ihrer Anteile.

Finanzierung: Die Genossenschaft finanziert sich durch die Einlagen ihrer Mitglieder, die Genossenschaftsanteile erwerben.

Organisation: Die Mitglieder haben demokratische Mitspracherechte, und die Geschäftsführung kann durch einen Vorstand erfolgen. Diese Strukturen bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile hinsichtlich Haftung, Finanzierung und Entscheidungsfindung. Die Auswahl der Rechtsform hängt von den individuellen Bedürfnissen und Zielen der beteiligten Parteien ab.

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