Patrick Weckmüller

Das Kartell in der Übersicht

Ein Kartell bezeichnet eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung zwischen Unternehmen, die darauf abzielt, den natürlichen Wettbewerb zu beeinträchtigen, Preise zu kontrollieren oder Märkte aufzuteilen. Solche Absprachen verstoßen oft gegen das Wettbewerbsrecht und sind in vielen Ländern gesetzlich untersagt.Typische Praktiken innerhalb von Kartellen umfassen illegale Absprachen wie Preisfestsetzung, Quotenregelungen, Markt- oder Kundenaufteilung sowie die gemeinsame Begrenzung der Produktion.

Diese koordinierten Handlungen zwischen konkurrierenden Unternehmen zielen darauf ab, den Markt zu manipulieren und die wirtschaftliche Unabhängigkeit der beteiligten Unternehmen zu schädigen.Die Auswirkungen von Kartellen können für Verbraucher erheblich sein. Höhere Preise, eingeschränkte Produktvielfalt und geringere Qualität sind nur einige der möglichen Folgen. Daher sind Kartellabsprachen in vielen Jurisdiktionen illegal, da sie den freien Markt und den fairen Wettbewerb untergraben.Die Bestrafungen für Kartellbeteiligung können erheblich sein und reichen von Geldbußen bis zu strafrechtlichen Sanktionen für die Verantwortlichen.

Der Schutz vor Kartellen ist ein Hauptziel des Wettbewerbsrechts, das in verschiedenen Ländern unterschiedliche Gesetze und Regelungen umfasst.In den Vereinigten Staaten sind beispielsweise der Sherman Antitrust Act und das Clayton Antitrust Act zentrale Gesetze zur Bekämpfung von Kartellen. In der Europäischen Union werden kartellrechtliche Fragen durch das EU-Wettbewerbsrecht geregelt. Unternehmen und Unternehmer müssen sich bewusst sein, dass Kartellbeteiligung nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle und reputationsbezogene Risiken mit sich bringt. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, sich an die geltenden Wettbewerbsregeln zu halten und fairen Wettbewerb zu fördern.

Vertikale Kooperationen

Vertikale Kooperation bezeichnet die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die in verschiedenen Stufen der Lieferkette oder Wertschöpfungskette tätig sind. Im Gegensatz zur horizontalen Kooperation, die zwischen Unternehmen auf derselben Stufe der Wertschöpfungskette stattfindet, zielt die vertikale Kooperation darauf ab, synergistische Beziehungen über verschiedene Phasen der Produktion und Vermarktung zu schaffen.In vertikalen Kooperationen arbeiten Unternehmen entlang der Lieferkette zusammen, um gemeinsame Ziele zu erreichen, Effizienz zu steigern und die Gesamtleistung zu verbessern.

Dies kann den Austausch von Ressourcen, Informationen, Technologien oder die Koordination von Produktions- und Vertriebsaktivitäten einschließen. Ein Beispiel hierfür ist die Zusammenarbeit zwischen einem Hersteller und einem Zulieferer, um die Qualität und Effizienz der Produktion zu optimieren.Ein häufiges Motiv für vertikale Kooperationen ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz in der Lieferkette. Unternehmen können durch die Zusammenarbeit mit Partnern auf vor- oder nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette Kosten senken, Risiken teilen und gemeinsam innovative Produkte entwickeln. Ein weiteres Ziel könnte die Verbesserung der Lieferkettenflexibilität sein, um schneller auf Marktanforderungen reagieren zu können.

Formen der vertikalen Kooperation können Joint Ventures, strategische Allianzen, langfristige Lieferverträge oder Partnerschaften in Forschung und Entwicklung sein. Diese Kooperationsformen ermöglichen den beteiligten Unternehmen eine bessere Integration ihrer Aktivitäten, was zu einer optimierten Gesamtleistung der Lieferkette führen kann.Eine erfolgreiche vertikale Kooperation erfordert eine klare Kommunikation, gegenseitiges Vertrauen und das Verständnis für die Interessen und Ziele aller beteiligten Parteien. Es ist wichtig, rechtliche Aspekte und mögliche Konflikte frühzeitig zu klären, um eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit sicherzustellen. Vertikale Kooperationen sind strategische Ansätze, die Unternehmen dabei unterstützen, in einer komplexen Geschäftsumgebung wettbewerbsfähig zu bleiben und Chancen für Wachstum und Innovation zu nutzen.

Horizontale Kooperation

Horizontale Kooperation bezeichnet die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die sich auf dem gleichen oder ähnlichen Marktsegment bewegen. Im Gegensatz zur vertikalen Kooperation, die entlang der Lieferkette stattfindet, involviert die horizontale Kooperation Unternehmen auf der gleichen Stufe der Wertschöpfungskette.

Diese Form der Zusammenarbeit zielt darauf ab, Synergien zu schaffen, gemeinsame Ziele zu erreichen oder Wettbewerbsvorteile zu erlangen.In horizontalen Kooperationen arbeiten Unternehmen, die normalerweise in derselben Branche oder auf dem gleichen Markt tätig sind, miteinander. Das Ziel kann darin bestehen, gemeinsam Innovationen voranzutreiben, Kosten zu reduzieren, Marktdurchdringung zu verbessern oder neue Märkte zu erschließen. Dies erfolgt oft durch den Austausch von Ressourcen, Technologien, Know-how oder sogar durch die gemeinsame Nutzung von Vertriebskanälen.

Ein Beispiel für horizontale Kooperationen sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte zwischen Konkurrenten, bei denen sie gemeinsam an Technologien arbeiten, die für beide von Nutzen sind. Durch diese Zusammenarbeit können Unternehmen schneller Innovationen vorantreiben und Forschungsrisiken teilen. Ebenso könnten Unternehmen auf dem gleichen Marktgebiet gemeinsame Vertriebs- oder Marketingaktivitäten durchführen, um ihre Reichweite zu vergrößern.Horizontale Kooperationen können auch in Form von Konsortien, Partnerschaften oder Joint Ventures auftreten. Diese Form der Zusammenarbeit ermöglicht es den beteiligten Unternehmen, ihre Ressourcen zu bündeln und ihre Wettbewerbsposition zu stärken, ohne notwendigerweise ihre Unabhängigkeit aufzugeben.Der Erfolg horizontaler Kooperationen hängt oft von einer klaren Definition der Ziele, einer offenen Kommunikation, einem ausgewogenen Nutzen für alle beteiligten Parteien und einem angemessenen Management der Zusammenarbeit ab.

Es ist wichtig, potenzielle Wettbewerbsbedenken zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass rechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte angemessen adressiert werden, um eine erfolgreiche und nachhaltige Kooperation zu gewährleisten.

Die eingetragene Genossenschaft (EG)

Die eingetragene Genossenschaft (EG)

Eine eingetragene Genossenschaft ist eine spezielle Unternehmensform, bei der Mitglieder gemeinsam wirtschaftliche Interessen verfolgen. Diese Form der Organisation zeichnet sich durch demokratische Strukturen aus, in denen jedes Mitglied, unabhängig von der Höhe seiner Anteile, eine Stimme hat. Die Genossenschaftsmitglieder haben somit gleiche Mitspracherechte bei Entscheidungen, was die Mitbestimmung betont.

Die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft erfordert einen Satzungsentwurf, die Festlegung der Mitgliederrechte und -pflichten sowie die Eintragung ins Genossenschaftsregister. Das Vermögen der Genossenschaft setzt sich aus den Einlagen der Mitglieder zusammen. Die Haftung ist in der Regel auf diese Einlagen beschränkt, was bedeutet, dass die persönliche Haftung der Mitglieder begrenzt ist.

Genossenschaften verfolgen unterschiedliche Zwecke, sei es wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Ziele. Wirtschaftlich orientierte Genossenschaften dienen oft der gemeinsamen Produktion, Verarbeitung oder Vermarktung von Gütern oder Dienstleistungen. Die soziale Ausrichtung kann beispielsweise in Bereichen wie Wohnen, Energieversorgung oder Gesundheitswesen liegen.

Die demokratischen Strukturen ermöglichen den Mitgliedern, aktiv an Entscheidungen teilzunehmen, etwa durch Wahlen oder Mitgliederversammlungen. Dies fördert die Transparenz und Mitbestimmung innerhalb der Genossenschaft. Die Gewinnverteilung erfolgt nach dem Prinzip der Mitgliederbeteiligung und orientiert sich oft an der Geschäftstätigkeit oder Nutzung der Genossenschaftsleistungen.

Die eingetragene Genossenschaft repräsentiert eine kooperative Form der Unternehmensführung, bei der der Fokus auf der Förderung der Interessen der Mitglieder liegt. Diese Organisationsstruktur bietet eine Alternative zu anderen Unternehmensformen und hebt die Solidarität und Zusammenarbeit hervor. Ein klar formulierter Satzungsentwurf und eine kluge strategische Ausrichtung sind entscheidend für den Erfolg und die Nachhaltigkeit einer eingetragenen Genossenschaft.

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) repräsentiert eine besondere Form der Personengesellschaft, die durch das Vorhandensein von zwei Arten von Gesellschaftern charakterisiert ist: die Komplementäre und die Kommanditisten. Die Komplementäre sind persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftbar. Im Gegensatz dazu ist die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt, und sie nehmen in der Regel nicht an der Geschäftsführung teil.

Die Gründung einer KG erfordert keinen Mindestkapitaleinsatz. Sie basiert auf einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter festlegt. In dieser Gesellschaftsform wird zwischen zwei Gruppen von Gesellschaftern unterschieden: den Komplementären, die die Verantwortung für die Geschäftsführung und die Haftung tragen, und den Kommanditisten, die zwar Kapital einbringen, aber nur begrenzt haften. Die Komplementäre haben die Befugnis, das Unternehmen zu leiten, Entscheidungen zu treffen und Verträge im Namen der Gesellschaft abzuschließen. Ihre Haftung erstreckt sich jedoch über das eingebrachte Kapital hinaus und umfasst das gesamte Privatvermögen.

Im Gegensatz dazu sind die Kommanditisten lediglich Kapitalgeber und haben begrenzte Mitbestimmungsrechte. Ihre Haftung ist auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt. Die KG ist besonders geeignet für Unternehmen, bei denen eine klare Aufteilung von Management- und Kapitalfunktionen gewünscht wird. Die Mischung aus persönlicher und beschränkter Haftung bietet eine flexible Struktur. Die Kommanditgesellschaft muss ihre Bilanz und Gewinnverteilung transparent darstellen.

Jahresabschlüsse sind zu erstellen und offenzulegen, um rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Insgesamt ermöglicht die KG eine ausgewogene Zusammenarbeit zwischen Kapitalgebern und Managern, wobei die Haftungsstruktur die Risiken für die Kommanditisten begrenzt. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag ist jedoch unerlässlich, um die Rechte und Pflichten der verschiedenen Gesellschafter klar zu definieren und mögliche Konflikte zu minimieren.

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) repräsentiert eine Form der Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammenschließen, um gemeinsam ein Handelsgewerbe zu betreiben. Im Gegensatz zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haften die Gesellschafter einer OHG persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.


Die Gründung einer OHG erfordert keine Mindestkapitaleinlage. Die rechtliche Existenz beginnt mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, der schriftlich oder mündlich erfolgen kann. Dieser Vertrag regelt die Details der Zusammenarbeit, Gewinn- und Verlustverteilung sowie andere wichtige Aspekte des Geschäftsbetriebs. Eine OHG kann insbesondere im Handelsbereich, wie Einzelhandel oder Großhandel, aktiv sein.


Die persönliche und unbeschränkte Haftung der Gesellschafter ist ein zentrales Merkmal der OHG. Das bedeutet, dass die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der OHG unmittelbar und uneingeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen haften. Diese Haftungsstruktur kann ein erhebliches Risiko darstellen, da private Vermögenswerte für geschäftliche Schulden herangezogen werden können.


Die Geschäftsführung obliegt den Gesellschaftern, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht eine abweichende Regelung vor. Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften ist die OHG weniger formal und bietet eine gewisse Flexibilität in der Gestaltung der Zusammenarbeit. Jahresabschlüsse sind jedoch nicht nur empfohlen, sondern aufgrund handelsrechtlicher Bestimmungen verpflichtend.


Obwohl die OHG eine effiziente Form der Zusammenarbeit darstellt, sollten die Gesellschafter sich der persönlichen und unbeschränkten Haftung bewusst sein. Ein klarer schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist entscheidend, um die Beziehung und die Geschäftsabläufe zu regeln und potenzielle Unsicherheiten zu minimieren.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine Form der Personengesellschaft, in der sich mindestens zwei natürliche Personen zusammenschließen, um gemeinschaftlich ein Geschäft zu betreiben. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie der AG haften die Gesellschafter in einer GbR persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Die Gründung einer GbR erfordert keinen Mindestkapitaleinsatz. Die rechtliche Existenz beginnt mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, der schriftlich oder mündlich erfolgen kann. Dieser Vertrag regelt die Details der Zusammenarbeit, Gewinn- und Verlustverteilung sowie andere wichtige Aspekte des Geschäftsbetriebs. Die GbR hat im Vergleich zu Kapitalgesellschaften eine flexible und weniger formelle Struktur. Die persönliche Haftung der Gesellschafter ist ein zentrales Merkmal.

Dies bedeutet, dass sie für die Verbindlichkeiten der GbR unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen haften. Diese Form der Haftung kann ein Risiko darstellen, da private Vermögenswerte für geschäftliche Schulden herangezogen werden können. Die GbR eignet sich insbesondere für kleinere Unternehmen, Freiberufler oder gemeinsame Projekte von Einzelpersonen. Die Geschäftsführung obliegt den Gesellschaftern, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht eine abweichende Regelung vor.

Anders als bei Kapitalgesellschaften ist die GbR nicht verpflichtet, Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Insgesamt bietet die GbR eine einfache und kostengünstige Möglichkeit für mehrere Personen, gemeinsam ein Geschäft zu betreiben. Dennoch sollten die Gesellschafter sich der persönlichen Haftung bewusst sein und einen klaren, schriftlichen Gesellschaftsvertrag abschließen, um potenzielle Unklarheiten zu vermeiden. Ob die Gesellschaft bürgerlichen Rechts die richtige Wahl für die Unternehmerische Tätigkeit darstellt, hängt also von einigen verschiedenen Faktoren ab, die sehr genau gegenübergestellt werden sollten. Die Eintragung einer Gbr in das Handelsregister, ist nicht erforderlich.

Die Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft (AG)

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Die Aktionäre sind Eigentümer und haften nur bis zur Höhe ihrer Einlagen. Es ist also ein beschränktes Risiko, obwohl der Aktionär auch all sein Investment verlieren könnte. Die Gründung erfordert ein Mindestkapital von 50.000,00€, das in Aktien zerlegt wird.

Die AG hat einen Vorstand, der die Geschäfte führt, und einen Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung überwacht. Die Hauptversammlungen bieten den Aktionären Mitspracherecht. Die AG emittiert Aktien, um Kapital zu beschaffen. Diese werden öffentlich oder privat angeboten. Die AG unterliegt dem Aktiengesetz und der Börsenaufsicht. Die Struktur ermöglicht eine klare Trennung von Eigentum und Management. Transparente Berichterstattung, inklusive Jahresbericht und Bilanz, ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Hauptversammlung ist das höchste Organ, in dem Aktionäre über wichtige Entscheidungen abstimmen.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte, während der Aufsichtsrat die Geschäftsführung kontrolliert. AGs streben Gewinnmaximierung an, um Aktionäre zu belohnen. Dividenden und Kursgewinne sind mögliche Renditen. Trotz Vorteilen bergen AGs Risiken, wie Kursschwankungen und Marktentwicklungen. Aktionäre können ihr Investment verlieren. Die AG ist eine weit verbreitete Unternehmensform, die es Unternehmen ermöglicht, Kapital von einer breiten Aktionärsbasis zu erhalten und gleichzeitig die Haftung der Eigentümer zu begrenzen. Die Aktiengesellschaft wird in das Handelsregister B eingetragen und erlangt dadurch ihre Rechtsfähigkeit.

Die gesetzliche Grundlage für die Aktiengesellschaft, findet sich im AktG. Die ersten Aktiengesellschaften in Deutschland gehen zurück auf das Jahr 1807. Obwohl dies oft angenommen wird, ist die Verpflichtung einer Aktiengesellschaft an der Börse gehandelt zu werden, nicht zwingende Voraussetzung für den Betrieb einer AG.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kurz GmbH, beschreibt eine der ältesten Formen der Kapitalgesellschaften. Bereits seit 1892 nutzen Unternehmer diese Gründungsform. Tatsächlich ist die GmbH weltweit die erste Kapitalgesellschaft gewesen, inzwischen finden sich in den meisten Ländern ähnliche Formen.

Gegründet wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen und erlangt ihre Rechtsfähigkeit mit Eintragung in das Handelsregister B.

Das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss mindestens 12.500,00€ betragen und anders als einer Unternehmergesellschaft, ist hier eine Sacheinlage möglich. Eine GmbH kann also zum einen mit Barvermögen gegründet werden, zum Anderen auch durch Einlage bestimmter Wirtschaftsgüter.

Für die Gesellschafter ist bei der Gründung einer GmbH folgendes wichtig zu wissen: Wenn das Stammkapital nicht in voller Höhe erbracht wurde (25.000,00€), müssen die Gesellschafter im Haftungsfall einen finanziellen Ausgleich selbst tragen. Die Gesellschaft haftet nur mit dem Vermögen des Stammkapitals, welches bis zu diesem Zeitpunkt im Handelsregister vermerkt wurde.

Es empfiehlt sich also regelmäßig nicht für Gründer eine GmbH zu gründen, sollte das Vermögen nicht 25.000,00€ betragen. Ansonsten könnte der Gesellschafter mit seinem Privatvermögen haften müssen.

Wegen eben dieser Haftung, wird einer GmbH oft mehr finanzieller Spielraum eingeräumt. In der Zusammenarbeit mit Banken, dem Leasen von Fahrzeugen, oder sonstigen Großanschaffungen auf Raten, hat der Gesellschafter einer GmbH oft leichteres Spiel als der Gesellschafter einer Unternehmergesellschaft.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, findet ihre Rechtsgrundlage in GmbH Gesetz (GmbhG). Hier regelt der Gesetzgeber unter anderem die Anzahl der Gesellschafter, Inhalt des Gesellschaftervertrages, den Geschäftsführer oder vieles mehr.

Die gemeinnützige Form der GmbH, ist die sogenannte gGmbH.

Die Unternehmergesellschaft (UG)

Die Unternehmergesellschaft (UG)

Die Unternehmergesellschaft kurz UG, ist keine eigenständige Rechtsform, sondern lediglich eine Sonderform einer GmbH. Sie gehört also ebenfalls zu den Kapitalgesellschaften und wurde erstmals im Jahr 2008 eingeführt.

Oft wird eine UG auch als Mini-GmbH bezeichnet, da sie sich von einer GmbH durch das geringere Stammkapital unterscheidet. Sie benötigt theoretisch für Gründung, lediglich ein Stammkapital von 1,00€. Gründer sollten sich natürlich absolut überlegen, ob die UG alle Kosten (auch die mit der Gründung verbundenen Kosten) abdecken kann.

Die Regierung erkannte, dass nicht jeder Unternehmer zur Gründung einer Kapitalgesellschaft, automatisch 12.500,00€ einlegen möchte- allerdings bestimmte Vorteile aus einer Kapitalgesellschaft für sich nutzen möchte. Viele Gründer gingen deswegen ins Ausland, um eine sogenannte Limited zu gründen. Die Unternehmergesellschaft kann also als deutsches Äquivalent zur Limited betrachtet werden.

Während die Gründung einer GmbH ein Mindestkapital von 12.500,00€ benötigt, kann eine Unternehmergesellschaft bereits ab einem Stammkapital von 1,00€ gegründet werden. Allerdings besteht eine Thesaurierungspflicht, sodass 25% der jährlichen Gewinne ins Stammkapital geführt werden müssen, bis 25.000,00€ Stammkapital erreicht sind. Dann besteht das Recht (Eine Verpflichtung besteht nicht) eine UG in eine GmbH umzuwandeln.

Die Unternehmergesellschaft wird auch deswegen eher mit Argwohn betrachtet, da sie aufgrund der geringen Geldreserven im Haftungsfall meist eher die Insolvenzreife erreicht, anstatt die Gläubiger bedienen zu können. Auch Banken sehen eher davon ab, Geschäfte mit einer UG abzuschließen.

Ebenfalls werden UGs weniger häufig abgemahnt oder verklagt, weil es sich oft für die Gegenseite- der wenigen Geldreserven wegen- nicht wirklich lohnt.

Die Unternehmergesellschaft kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden und erhält Ihre Rechtsfähigkeit mit Eintragung in das Handelsregister B.

Die Gemeinnützige Version der Unternehmergesellschaft ist die gUG also die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (angelegt an die GmbH).

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