Erlaubte und Verbotene Kartelle

Erlaubte und Verbotene Kartelle

Das Kartellrecht zu überblicken, kann auf den ersten Blick erst einmal sehr schwierig erscheinen. Grade die jüngere Generation verbindet mit einem Kartell oft eher einen Drogenring aus irgendeiner Netflixserie, als eine Organisationform welche in manchen Bereichen durchaus Sinnhaft sein kann. Wir beleuchten den Unterschied zwischen erlaubten und verbotenen Kartellen in diesem Artikel einmal genauer.

Was wir bereits wissen

Wir wissen bereits, dass es sich bei Kartellen manchmal um Zweckgemeinschaften handeln kann, die ähnlich einer Zwangsheirat nicht immer ganz freiwillig an einem Tisch Platz nehmen. Kartelle sind aus unserer heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken, allerdings lösen sie bei uns nicht immer ein behagliches Gefühl aus.

Wer prüft eigentlich solche Kartelle und wer sagt, dass sie erlaubt sind?

In der Bundesrepublik Deutschland widmet sich das Bundeskartellamt dieser Aufgabe. Ein regelrechtes Mamut Projekt welches dazu führen soll, dass der freie Wettbewerb jederzeit stattfinden kann.

Welche Kartelle sind generell verboten?

Generelle Verbote erhalten Kartelle immer dann, wenn wie oben bereits angesprochen der freie Wettbewerb nicht mehr möglich ist. Wenn eine Organisation auf einmal den kompletten Marktpreis bestimmen könnte, hätten Verbraucher schnell das Nachsehen. Allerdings ist das oft nur beim ersten Hinsehen das Größte Problem. Auch Kartelle die sich Gebiete untereinander aufteilen, oder Kartelle die Ausschreibungen derart manipulieren um bereits einen Gewinner untereinander auszulosen und dessen Preis zu bestimmen, stehen auf der schwarzen Liste beim Kartellamt.

Wann macht ein Kartell denn Sinn?

Kartelle machen immer dann Sinn, wenn sie sich gemeinsam für Standards einsetzen. Sei es eine Normierung für Produkte, oder gegebenenfalls bestimmte Krisenkartelle. Manchmal kann ein solcher Zusammenschluss die Wirtschaft sowohl etwas sicherer machen, als auch die Wissenschaft zu neuen Errungenschaften fordern.

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